Anderen zum Vaterschaftstest geschickt: Verurteilung wegen Betruges

Das Schwäbische Tagblatt berichtet von einem interessanten Fall zum Thema Betrug bei Vaterschaftstests.

Ein 35-jähriger, derzeit arbeitssuchender Stuckateur aus Herrenberg pflegte vor gut drei Jahren zwei gleichzeitige Beziehungen, in denen jeweils auch relativ zeitgleich ein Kind gezeugt wurde. Zu der einen Familie stand der Mann, die andere Vaterschaft betritt er - auch um den Familienfrieden zu wahren und Unterhaltsverpflichtungen zu vermeiden.

Schließlich wurde er vom Familiengericht zu einem DNA-Abstammungsgutachten gezwungen, zu dem er aber einen bislang völlig Unbekannten schickte, dem er seine Ausweispapiere mitgab. Natürlich flog der Betrug auf, da bei einem Vaterschaftstest auch Fingerabdrücke genommen und Fotos angefertigt werden.

Das Amtsgericht Tübingen hatte nun diese Woche zu verhandeln, ob es der Anklage der Staatsanwaltschaft wegen versuchtem Betruges und Missbrauchs von Ausweispapieren sowie der geforderten Strafe von 140 Tagesätzen zu je 20 Euro folgt.

Der Richter bescheinigte dem Angeklagten auch die erhebliche kriminelle Energie und rügte ihn, dass er sich seiner Verantwortung für sein Kind entzogen hatte, berücksichtigte jedoch auch das Geständnis, die Entschuldigung sowie die damalige und aktuelle finanzielle Notlage des Mannes. Das Urteil lautete letztlich 140 Tagessätze zu je 15 Euro.


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