Geld- und Bewährungsstrafe nach manipulierter Speichelprobe für DNA-Vaterschaftstest

Eine 34-jährige Österreicherin hatte von ihrem Ex-Gefährten 32.000 Euro Unterhaltszahlungen erhalten, nachdem ein Vaterschaftstest positiv war. Als sich dann herausstellte, dass der mittlerweile 13-Jährige nicht sein biologischer Sohn ist und durch eine Zeugungsunfähigkeit auch nicht sein kann, wurde ein umfangreiches Beweisverfahren angestellt. Das Genetik-Labor konnte einen Fehler ausschließen, so dass sich der Verdacht erhärtete, das die DNA-Probe gefälscht war und wohl die des tatsächlichen Erzeugers eingereicht wurde. Der Richter verhängte eine Strafe über 1.800 Euro und 6 Monate auf Bewährung. Außerdem muss die Frau sämtliche Alimente zurückerstatten.

Hier zeigt sich wieder, wie wichtig eine unabhängige und lückenlos dokumentierte Probennahme ist, die das deutsche Gendiagnostikgesetzt vorschreibt, um Sicherheit bei einem Abstammungsgutachten zu haben und perfide Manipulationen auszuschließen.


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