Historie der Gesetzeslage zu Vaterschaftstests
2013
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2012 wurde 2013 das BGB erweitert und die Rechte von biologischen Vätern gestärkt: Wenn diese deutliches Interesse an ihrem Kind gezeigt haben, müssen sie - auch gegen den Willen der Mutter und des rechtlichen Vaters - die Gelegenheit erhalten, ein Umgangs- und Auskunftsrecht auszuüben.
2011
Es treten weitere Regelungen des Gendiagnostikgesetzes in Kraft: Alle Anbieter von Vaterschaftstests und Abstammungsgutachten im Allgemeinen müssen nun nach der ISO-Norm 17025 akkreditiert sein. Unter anderem bedeutet dies, dass die Identitäten der Testpersonen und der Proben objektiv geprüft werden müssen. Ergo dürfen Proben nicht mehr zu Hause entnommen werden, sondern nur bei einem neutralen Zeugen, wie dem Hausarzt, beim Jugendamt oder im Labor.
2009/2010
Am 24. April 2009 wurde im Bundestag das Gendiagnostikgesetz beschlossen. Demnach waren ab 1. Februar 2010 heimliche Vaterschaftstests verboten und können mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Außerdem waren seitdem vorgeburtliche Tests in Deutschland nur noch bei Vorliegen eines Sexualdelikts erlaubt.
2008
- Artikel in Welt online über die Gesetzesänderung zum 1.4.2008, dass die Klärung der Vaterschaft nun vereinfacht wird.
2007
- Artikel in Spiegel Online über die wegweisende Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der einen heimlichen Vaterschaftstest vor Gericht als Beweismittel geltend machen wollte. Das Bundesverfassungsgericht gab dem nicht statt, jedoch wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die Möglichkeit solcher Tests zu erleichtern.
- Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2007 kann hier nachgelesen werden: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html
- Die entsprechende etwas lesefreundlichere Pressemitteilung gibt es hier: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg07-018
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