Sicherheit eines Vaterschaftstests

Die Vaterschaft kann mit über 99,9 % Wahrscheinlichkeit bestimmt werden. Falls die Vaterschaft ausgeschlossen werden kann, beträgt die Wahrscheinlichkeit 100% - das heißt, diese Aussage wäre absolut sicher.

Der Ausschluss der Vaterschaft sollte nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen erst ab drei gefundenen Ausschlussmerkmalen erfolgen.

Unterschiedliche Genorte
Die meisten Anbieter vergleichen für die Bestimmung der Vaterschaft mindestens 16 verschiedene Genorte (Loci). Einige erhöhen diese Anzahl je nach gewünschter Sicherheit oder wenn kein eindeutiges Ergebnis erzielt werden kann bis auf 60 Genorte. Damit kann bei Vorhandensein der DNA der Mutter dann mit einer Ergebnis-Wahrscheinlichkeit von 99,99999% die Vaterschaft bestimmt werden. Bei Fehlen der Mutter-DNA immerhin noch zu 99,999%. Dies zeigt auch, dass bei einem DNA-Vaterschaftstest unbedingt auch Proben der Mutter untersucht werden sollten um die Genauigkeit und damit die Sicherheit des Ergebnisses zu erhöhen.

Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sollten immer mindestens 12 voneinander unabhängige Genorte auf mindestens 10 Chromosomen untersucht werden.

Experten empfehlen jedoch mindestens 23 Genorte, um auch bei genetischen Besonderheiten wie Mutationen oder auch wenn die möglichen Väter nahe Verwandte sind möglichst hohe Vaterschaftswahrscheinlichkeiten zu erreichen

Eine zu 100% sichere Bestimmung der Vaterschaft ist nicht möglich, da bei derzeit über 7 Milliarden Menschen auf der Erde nicht auszuschließen ist, dass zwei Menschen zufällig die gleiche Erbinformation tragen – eineiige Zwillinge einmal ausgenommen – und man nicht alle Menschen der Erde für diesen Test untersuchen kann.

Einbeziehung der Mutter
Nicht nur aus Gründen des Erreichens höherer Wahrscheinlichkeitswerte sollte die Kindsmutter grundsätzlich in die Abstammungsuntersuchung einbezogen werden. Auch wenn der Vater das Kind noch nie gesehen hat, kann mit der Einbezihung der mütterlichen DNA ausgeschlossen werden, dass es sich um ein völlig fremdes Kind handelt. Schon garnicht sollte aus Kostengründen darauf verzichtet werden, da viele seriöse Labore ohnehin einen Dreiertest ohne Zusatzkosten anbieten.

Erbkrankheiten

Bei den Tests wird gewöhnlich nur die Vaterschaft überprüft, nicht aber ob die betreffenden Probanden eine Erbkrankheit auf ihrer DNA gespeichert haben. Auch lassen die für DNA-Abstammungstests üblicherweise herangezogenen Erbstrukturen keinerlei Rückschlüsse auf sonstige körperliche oder persönliche Ausprägungen zu. Dafür sind diese Genorte sehr variantenreich und aus der Kombination dieser entsteht sozusagen ein genetischer Fingerabdruck.

Datenschutz

Der Datenschutz, die Vertraulichkeit und Diskretion wird bei den die Vaterschaft ermittelnden Instituten grundsätzlich sehr groß geschrieben und ernst genommen. Meist wird im Vertrag auch geklärt, ob die Daten sofort nach Versenden des Gutachtens oder z.B. erst nach 3 Monaten gelöscht werden.

Laut Gendiagnostikgesetz hat die verantwortliche ärztliche Person die Proben unverzüglich zu vernichten, nachdem sie für die ihr zugedachten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die Ergebnisse müssen hingegen 30 Jahre lang aufbewahrt werden, außer die betroffene Person hat ihre Zustimmung dazu widerrufen oder wünscht eine frühere Vernichtung.

Checkliste für Ihre persönliche Sicherheitsabwägung:

  • Betreibt der Anbieter des Vaterschaftstests ein eigenes zertifiziertes und akkreditiertes Labor?
  • Wird der Test nur einmal durchgeführt oder wird dieser zur Sicherheit von zwei verschiedenen Laboranten vorgenommen um Fehler auszuschließen
  • Werden im Labor maximal automatisierte Abläufe mit Barcodes und computergesteuerter Logistik angewandt? Diese verhindern menschliches Versagen und versehentliches Vertauschen von Proben.
  • Werden die Daten in einem vom Internet getrennten Datennetz gespeichert und sind die Laboratorien sicherheitsgeschützt?

Akkreditierung des Labors und des Sachverständigen

  • Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA)
    • interdisziplinär zusammengesetzte Prüfungskommission
    • dieser wurde von der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB) die Aufgabe übertragen, das Prüfverfahren im Rahmen der Fortbildung zum/zur Fachabstammungsgutachter/-in DGAB durchzuführen
    • die geprüften Sachverständigen für Abstammungsguten erfüllen damit die Anforderungen aus Abschnitt 12 der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß §23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG in der Fassung vom 17.07.2012 (sh. Rechtliches)
    • www.kfqa.de

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