Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf erstellt, der eine gesetzliche Auskunftspflicht für Mütter von Kuckuckskindern beinhaltet. Demnach sollen diese dem Scheinvater auf sein Verlangen darüber Auskunft über die möglichen Sexualpartner geben, die als biologische Väter in Frage kommen.
Der gesetzliche Vater soll so die Grundlage dafür erhalten, vom leiblichen Vater die Unterhaltskosten erstattet zu bekommen. Dies jedoch nur rückwirkend bis zu zwei Jahren, da laut Justizminister Maas "ein Familienleben nicht nach Jahren rückabgewickelt werden solle".
Der Entwurf enthält auch Ausnahmeregelungen und soll vom Bundestag voraussichtlich morgen beschlossen werden. Anlass für den Entwurf und die nötige gesetzliche Grundlage war ein Urteil des BGH von 2015, welches besagte, dass eine solche Auskunftspflicht eine schwerwiegende Einschränkung des Persönlichkeitsrechts der Mutter darstelle.