Was passiert wenn ein Vaterschaftstest negativ ist?

Welche Konsequenzen hat ein negativer DNA-Vaterschaftstest für alle Beteiligten? Wir klären über mögliche Folgen auf.

Zunächst gehen wir davon aus, dass der Vaterschaftstest legal nach deutschem Recht durchgeführt wurde - also alle Beteiligten diesem zugestimmt haben und die Probenahme ordentlich bezeugt ist (Identitätssicherung).

Wurde die Vaterschaft bereits anerkannt (bzw. ist das Kind ehelich geboren) und der Vaterschaftstest wurde aufgrund nachträglicher berechtigter Zweifel durchgeführt, entbindet das negative Ergebnis des DNA-Gutachtens (welches die Vaterschaft ausschließt) den Vater nicht automatisch von seinen Rechten und Pflichten. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen dem biologischen und rechtlichen Vater.

Wenn das soziale Verhältnis des Vaters zum Kind und auch der Mutter durch das Ergebnis nicht beeinträchtigt wird, ändert sich zunächst nichts. Schließlich hat man bestenfalls einige Jahre zusammen verbracht, das Kind beim Aufwachsen erlebt und viele schöne und emotionale Momente geteilt. Falls - wie auch immer - der tatsächliche biologische Vater nun davon erfährt und einen Umgang mit seinem Kind anstrebt, kann dies dahingehende Konsequenzen haben, dass dieser das Umgangsrecht einklagen kann.

Möchte der Vater des sog. Kuckuckskindes nun von seiner väterlichen Rolle Abstand nehmen und den Kontakt sowie die finanzielle Verantwortung abbrechen, muss er dafür eine Vaterschaftsanfechtungsklage erheben. Als Frist gelten hier zwei Jahre ab Aufkommen des ersten begründeten Verdachts. In jedem Fall wird aufgrund der finanziellen und juristischen Tragweite empfohlen, die Vaterschaftsanfechtung gemeinsam mit einem dafür spezialisierten Rechtsanwalt durchzuführen.

Wenn das Verfahren offiziell abgeschlossen ist mit dem Ergebnis, dass zweifelsfrei die leibliche Vaterschaft ausgeschlossen ist, erlischen umgehend jegliche Rechte und Pflichten des Vaters mit allen Konsequenzen. Sämtliche Verwandtschaftsbeziehungen, Unterhaltsverpflichtungen und sozialrechtliche Ansprüche (Familienversicherung, Krankenversicherung, Kindergeld, Elterngeld) werden nichtig.

Darüber hinaus besteht auch ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem leiblichen Vater. Falls dieser nicht bekannt ist, hat der BGH dem Vater einen Auskunftsanspruch gegenüber der Mutter eingeräumt, sofern dieser der richtige Vater bekannt ist. Falls diese jedoch schweigt, kann sogar eine Zwangshaft durchgesetzt werden. Weiterhin besteht auch ein Anspruch auf Erstattung des zu Unrecht gezahlten Unterhalts gegenüber der Mutter wenn dieser, der Umstand eines möglichen anderen Vaters bekannt gewesen ist. Dies ist aber in der Realität nur schwer durchzusetzen, da die Beweispflicht beim geschädigten Vater liegt.

Gegenüber dem Kind besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch, da die Kosten in der Regel nicht der Bereicherung dienten. Auch Geburtstagsgeschenke oder Taschengeld können nicht zurückverlangt werden, da sie nach Ansicht der Gerichte aufgrund einer "sittlichen oder Anstandspflicht" gewährt wurden.


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