Kann ein Vaterschaftstest manipuliert / gefälscht werden?

Wir beleuchten die Möglichkeiten von Manipulationen oder Fälschungen von DNA-Abstammungstests und welche Vorkehrungen dagegen getroffen werden können.

Die Frage, ob ein DNA-Vaterschaftstest manipuliert werden kann, stellt sich, da dieser für die beteiligten Personen eine erhebliche rechtliche Relevanz für das weitere Leben darstellt. Die Frau kann befürchten, dass sie um den Unterhalt betrogen wird und der Mann, dass ihm der gewünschte Umgang mit seinem Kind genommen werden kann. Andersherum kann der Mann wollen, dass er den Unterhalt spart und könnte daher den Vaterschaftstest fälschen.

Vaterschaftsgutachten
Für eine gerichtliche Verwertbarkeit genügt kein privater Vaterschaftstest, sondern es muss die Identität aller am Test beteiligten Personen von einer unabhängigen authorisierten Person festgestellt werden.

Die Identifizierung erfolgt üblicherweise über den Ausweis bzw. die Geburtsurkunde, beim Test angefertigten Fotos und ggf. auch Fingerabdrücken.

Die unabhängige Person kann z.B. der Arzt oder ein Jugendamtsmitarbeiter sein.

Mögliche Manipulation

Eine Manipulation des Testergebnisses ist auf dem kompletten Weg denkbar:

  • die Teststäbchen waren verunreinigt (mit anderer DNA kontaminiert)
  • eine der Testpersonen hatte während des Mundschleimhautabstrichs fremde DNA im Mund
  • die genommenen Proben wurden entweder bei der Probenahme (z.B. Amt, Arzt) bzw. im Labor falsch beschriftet oder ganz mit anderen Proben vertauscht
  • Selten aber nicht unmöglich: Die unabhängige Person wurde bestochen oder anderweitig zur Falschaussage genötigt. Da hierdurch bei Bekanntwerden des Betrugs aber berufliche Zulassungen aberkannt werden können, ist dieser Punkt so gut wie ausgeschlossen.
  • Da die DNA-Labors zertifiziert sein müssen und die Tests chiffriert sind, ist eine Vertauschung so gut wie ausgeschlossen. Außerdem werden die Tests im Regelfall unabhängig voneinander doppelt durchgeführt. Aber ein technisches oder menschliches Versagen ist auch hier nicht gänzlich unmöglich.

Vorkehrungen

  • Seien Sie dabei, wenn die Proben beschriftet und eingetütet werden.
  • Nehmen Sie nur an Tests teil, bei denen jeder Beteiligte mindestens zwei Proben abgeben muss, welche im Labor auch getrennt geprüft werden. Diese Doppeltests sind mittlerweile aber Standard.
  • Wenn Sie die Probe nicht mit den anderen Beteiligten gleichzeitig abgeben, lassen Sie sich die während des Tests angefertigten Fotos zeigen.
  • Bestehen Sie auf einer sogenannten dokumentierten Probenentnahme. Diese ist im Gendiagnostikgesetz vorgeschrieben und besagt, dass die Proben im Beisein einer neutralen und sachkundigen Person genommen und von dieser dokumentiert werden müssen.
  • Lassen Sie sich die aktuelle ISO-Zertifiziertung 17025 des Labors zeigen. Diese wird erteilt, nachdem externe Prüfer die Vorgänge und Technik im Labor geprüft und einwandfrei bewertet haben. Vorzuziehen sind auch Anbieter, welche eigene Labore - am besten im selben Haus - betreiben. Ein zusätzlicher Versand der Proben ist mit weiteren Risiken versehen.

Anfechtung
Wenn sich einer der Partner hunderprozentig sicher ist, dass der Test falsch ist und dass eine bzw. dass keine Vaterschaft möglich ist, kann unter Umständen ein neuer Test veranlasst werden. Dies wird meist gerichtlich erfolgen, da der andere Partner mit dem vermeintlich falschen Ergebnis häufig bevorteilt wird - z.B. wenn der Mann nicht der Vater ist und keinen Unterhalt zahlen muss oder wenn die Frau nichts mehr mit dem ehemaligen Partner zu tun haben möchte.

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass eine Vaterschaft ausgeschlossen ist, vergessen Sie nicht, dass die Zeugung nicht nur durch einen vaginalen Vekehr möglich ist, da Spermien auch über einen gewissen Zeitraum außerhalb des Körpers ihre Zeugungsfähigkeit behalten und mitunter weite Wegstrecken zurücklegen.

Eine Anfechtung ist übrigens rein rechtlich nicht möglich, da eine Anfechtung nur die nachträgliche Beseitigung einer vorher abgegebenen Willenserkläung bezeichnet. Da der Test jedoch bereits durchgeführt wurde, ist dies nicht möglich.

Beim Anzweifeln des Ergebnisses vor Gericht sollten Sie Ihre Zweifel glaubhaft machen können. Für einen neuen Test empfiehlt sich dabei folgendes Vorgehen:

  • lassen Sie unbedingt von allen Beteiligten neue Proben unter Aufsicht einer neuen authorisierten Person erstellen um eine Verfälschung des Tests Verwechslung
  • um ganz auf nummer sicher zu gehen, sollte auch ein anderes Labor gewählt werden

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ein die Vaterschaft ausschließender Test eher anzuzweifeln ist als einer, der die Vaterschaft zu fast 100 Prozent bestätigt.


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