Vaterschaftsanerkennung

Anerkennung der Vaterschaft

Definition

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung des Vaters und bedarf der Zustimmung der Mutter. Sie muss von einer Urkundsperson (ein dazu ermächtigter Beschäftigter beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht bzw. Gericht bei welchem ein Vaterschaftsprozess anhängig ist oder durch einen Notar oder Konsularbeamten deutscher Auslandsvertretungen) in einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden.

Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung notwendig?

Sie ist dann notwendig, wenn ein Kind von Geburt an laut Gesetz nicht automatisch einen rechtlichen Vater hat – etwa wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet oder die Ehe rechtskräftig aufgehoben oder geschieden ist. Andere Möglichkeiten sind, wenn der Ehemann länger als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist, wenn das Kind ein Findelkind ist oder die bisherige Vaterschaft durch eine gerichtliche Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen wurde.

Falls die Mutter oder der Vater geschäftsunfähig sind, können deren rechtliche Betreuer mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts die Vaterschaftsanerkennung bzw. die Zustimmung dazu erteilen.

Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt
Zudem ist die Vaterschaftsanerkennung auch bereits vor der Geburt möglich – also wenn die Frau noch schwanger ist. Dies wird auch empfohlen, damit der Vater nach der Geburt gleich in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.

Patchwork und neuer Vater

Durch die Vaterschaftsanerkennung soll dem Mann, der derzeit die Vaterrolle ausübt („sozialer Vater“) die Möglichkeit geben, zum rechtlichen Vater zu werden. Dies spielt insbesondere bei den sogenannten Patchwork-Familien eine große Rolle, wo der neue Mann der Mutter die Vaterschaft für ein nicht leibliches Kind übernimmt. Dies bedeutet, dass er dazu nicht gezwungen werden kann.

Der bisherige Vater – falls bereits eine Vaterschaft besteht - muss der neuen Vaterschaft jedoch urkundlich zustimmen.

Weigerung

Wenn der vermeintlich biologische Vater (der zum Zeitpunkt der Geburt also noch nicht mit der Mutter verheiratet war) die Vaterschaft nicht anerkennen will, so ist die Vaterschaft mittels der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung zu bestimmen.


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