Väter können zum Vaterschaftstest gezwungen werden

Verweigert ein mutmaßlicher Erzeuger einen Vaterschaftstest, so kann dieser per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) aktuell hin.

Dazu muss die Mutter beim Familiengericht beantragen, dass die Vaterschaft festgestellt und ein Abstammungsgutachten erstellt wird.

Weigert sich der Mann immer noch, zu einem zertifizierten DNA-Labor zu gehen und seine Speichelprobe abzugeben, kann er notfalls in polizeilicher Begleitung dazu bewogen werden.

Falls das die genetische Untersuchung ergibt, dass sich das Kind um sein leibliches Kind handelt, treten die Unterhaltspflichten in Kraft und auch die erblichen Rechte und Pflichten.

Um Betrugsvorwürfen - z.B. dass ein Freund des Vaters zum Vaterschaftstest geschickt wird - vorzubeugen, werden von den Probanden während des Tests Fotos angefertigt und die Fingerabdrücke genommen.

Eine andere Methode hatte ein Arzt versucht, der sich Zellmaterial eines anderen Mannes in den Mund gekleidet hatte. Der Schwindel flog aber auch hier während der DNA-Untersuchung auf, da das Material nicht rein war, sondern verunreinigt sein musste.

Unter keinen Umständen sollte die Frau einen heimlichen Vaterschaftstest durchführen. Dieser ist nicht nur gesetzlich verboten und wird mit Geldstrafen belegt, sondern auch vor Gericht nicht relevant. Der gerichtliche Weg ist der sauberste und nachhaltigste Weg für die Frau und letztendlich auch das Kind zu Ihren Rechten zu kommen.


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