Der Begriff Kuckuckskinder ist angelehnt an den Vogel Kuckuck, welcher Brutparasitismus betreibt, indem er seine Eier in fremde Nester legt, damit diese Eier von den Vögeln ausgebrütet werden. Nach dem Ausschlüpfen stößt der geschlüpfte Kuckuck die andere Eier und Jungvögel aus dem Nest und lässt sich aufziehen bis er flügge ist.
Auf den Mensch übertragen sind Kuckuckskinder, Kinder welche Ihrer Mutter oder ihrem Vater untergeschoben werden. Bei der Mutter geschieht dies beispielsweise im Krankenhaus - beim Vater täuscht die Mutter und ggf. der leibliche Vater dem rechtlichen Vater vor, dass dieser der biologische Vater ist.
Häufigkeit von Kuckuckskindern
Laut einer britischen Studie zwischen 1950 und 2004 beträgt die Zahl der "Vaterschaftsdiskrepanzen" gemittelt 3,7 Prozent. Nach einer Meta-Analyse über 67 Studien liegt die Zahl der Väter, die unwissentlich nicht ihr eigenes Kind aufziehen bei fast 2 Prozent. Interessant ist auch, dass Männer, die über ihre Vaterschaft zweifeln, dies zu 15 - 50 Prozent zurecht tun.
2013 haben Düsseldorfer Forscher belegt, dass die Zahl von Kuckuckskindern in Deutschland unter einem Prozent liegt.
Früher wurde oft eine beeindruckend hohe Häufigkeit von 10 Prozent verbreitet. Diese Zahl aus den 50er-Jahren wurde mittlerweile jedoch mittels verschiedener Studien widerlegt bzw. aktualisiert.
Ansprüche des "Kuckucksvaters"
Der vermeintliche und zweifelnde Vater hat gegenüber der Mutter Anspruch auf Auskunft über den biologischen Vater. Weigert diese sich, kann gerichtlich ein DNA-Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) erzwungen werden. Kann damit der leibliche Vater ermittelt werden, kann der gezahlte Unterhalt von diesem eingeklagt werden. Auch die Mutter, welche den vermeintlichen Vater über dessen Vaterschaft belogen hat, muss bei einer Scheidung mit einer Kürzung oder Streichung des Unterhaltes rechnen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Mann durch das Kind seine berufliche Entwicklung vernachlässigt hat.