Der lange Hickhack für Udo Jürgens (78) hinsichtlich der Vaterschaftsklage einer Frau aus Südhessen ist für den Schlagersänger nun - zumindest juristisch - endlich ausgestanden.
Das Oberlandesgericht Hessen hat die Klage nun eindeuig zurückgewiesen, da das Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens eindeutig negativ ausfiel. Ein von ihr aus Zweifeln am Ergebnis und den eingereichten Proben vorgelegtes Privatgutachten wurde indes nicht berücksichtigt.
Nach ihrer zweiten Niederlage vor Gericht hat die Frau nun keine Möglichkeit mehr, den Künstler zu ihrem Vater erklären zu lassen. In der Mitteilung heißt es dazu "Die Entscheidung ist faktisch nicht anfechtbar."
Udo Jürgens hat bereits zwei eheliche und zwei uneheliche Kinder. Die mittlerweile 42-jährige Südhessin kennt ihren leiblichen Vater nicht und erfuhr von ihrer Mutter, dass diese vorgeblich 1971 mit Udo Jürgensin einem Hotel geschlafen habe.