Spanischer Gerichtshof lässt Vaterschaftsklage gegen Ex-König zu

Der spanische Oberste Gerichtshof hat eine der beiden Vaterschaftsklagen gegen den ehemaligen König Juan Carlos (wir berichteten) nun zugelassen. Dabei handelt es sich um die Klage der Belgierin Ingrid Sartiau, welche seit Jahren darum kämpft. Die Klage des katalanischen Alberto Solà Jiménez wiesen die Richter als nicht ausreichend begründet zurück.

Bereits durchgeführte DNA-Tests zeigten, dass beide Kläger zu 91%-iger Sicherheit ein gemeinsames Elternteil haben. Nachdem der Königspalast auf die Bitte auf Anerkennung als Nachkommen ignorierte, gingen sie vor Gericht. Eine Klage scheiterte jedoch, da der König uneingeschränkte juristische Immunität genoss. Nach seiner Abdankung konnte nur der Oberste Spanische Gerichtshof den Monarchen zur Rechenschaft ziehen, was einen höheren Aufwand für Kläger bedeutet.

Die Mutter von Sartiau soll 1965 eine Romanze mit dem bereits seit 3 Jahren verheirateten Kronprinzen Juan Carlos gehabt haben. Die Mutter von Jiménez - Tochter eines angesehenen Bankers aus Barcelone - soll eine voreheliche Affäre mit ihm gehabt haben.

Juan Carlos muss nun innerhalb von 20 Tagen Stellung zur Klage nehmen. Im Falle einer Zurückweisung könnte das Gericht die Entnahme einer DNA-Probe für ein Abstammungsgutachten einfordern.


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