Scheinvaterregressverfahren 27 Jahre nach Urlaubsflirt

Ein Urlaubsflirt auf einer Nordseeinsel endete 1984 im Bett. Es wurde ein Junge gezeugt, dessen Vaterschaft natürlich der damalige Mann der Frau anerkannte und nicht der Urlaubsliebhaber der Frau. Dieser ist mittlerweile Renter, wohnt in Hannover und hat nun 70.000 Euro nachträglich für den Unterhalt zu zahlen, den der bisherige rechtliche Vater von ih zurückverlangt.

Dieser hatte sich mit der Mutter vier Jahre nach der Geburt des Sohnes getrennt, zahlte jedoch auch nach der Scheidung noch lange Zeit Unterhalt. Ein Vaterschaftstest im Jahr 2011 ergab aber, dass er nicht der biologische Vater sein konnte. Daraufhin strengte er eine Anfechtungsklage an und wollte schließlich wissen, wer der Erzeuger seines vermeintlichen Sohnes ist.

Doch auch mit dem Wissen biss der Kläger zunächst auf Granit und zog vor Gericht. Die Familienrichterin am Amtsgericht Hannover ordnete daher ein Abstammungsgutachten an, dass eindeutig klarstellte, dass der Hannoveraner der leibliche Vater des Jungen ist. Für die außergerichtlichen Verhandlungen über den Umfang der Ersatzansprüche stellte die Richterin noch klar, dass es nicht darauf ankommt, was der vermeintliche Vater in den Jahren in das Kind "investiert" hat, sondern was der biologische Vater zu zahlen imstande gewesen wäre.

Es stellt sich heraus, dass der Rentner bereits Unterhaltsverpflichtungen für eine Ehefrau und vier Kindern nachgekommen ist aber dennoch noch so gut situiert war, dass er dem Scheinvater angemessen entschädigen konnte. Sie einigten sich auf 70.000 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche des bisherigen Vaters.


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