Nach einem über mehrere Wochen andauernden Strafverfahren mit etlichen Unterbrechungen für Zeugenanhörungen, ist nun ein 31-jähriger vom Amtsgericht Weilburg vom Vorwurf der Fälschung bzw. dem Vertauschen der Probe eines DNA-Vaterschaftstests mangels Beweisen freigesprochen wurden. Der Staatsanwalt forderte eine viermonatige Bewährungsstrafe, der Verteidiger einen Freispruch aus Mangel an stichhaltigen Beweisen und dem Fehlen von Schaden oder Rechtsverletzungen. Das Gericht folgte der Argumentation des Verteidigers, konnte jedoch die Wahrscheinlichkeit eines schuldhaften Verhaltens des Angeklagten nicht ausschließen.
Vor dem durchgeführten Vaterschaftstest hatte der Mann in einem zivilrechtlichen Verfahren bestritten, der Vater des streitgegenständlichen Kindes zu sein. Wie ein zweiter, nicht manipulierter, Test ausgegangen ist, ist nicht bekannt.
Möglichkeiten der Manipulation eines Vaterschaftstests haben wir auf folgender Seite dargestellt:
Kann ein Vaterschaftstest manipuliert / gefälscht werden?