Kinder aus anonymer Samenspende dürfen ihren Vater erfahren

Informationsrecht von durch anonymer Samenspende gezeugter Kinder [© frenta - Fotolia.com]

Bisher durften Kinder, welche aus einer Samenspende gezeugt wurden, bereits in Erfahrung bringen, wer ihr Erzeuger ist. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil nun entschieden, dass es dafür keine Altersgrenze gibt.

So müssen Reproduktionskliniken den Namen des Samenspenders preisgeben, wenn die Eltern dies für ihr noch minderjähriges verlangen. Eltern können zudem frei entscheiden, wann sie ihren Kindern diese Information mitteilen.

Bisherige Rechtssprechung
Die Klärung der eigenen Herkunft bzw. die Abstammung ist ein unabdingbarer Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1989 entschieden. Dieses vom Grundgesetz geschützte Informationsinteresse hat einen so hohen Rang, dass es keine Altersgrenzen dafür geben dürfe.

Das bisherige Mindestalter von 16 Jahren, welches aus einem Urteil vom Landgericht Hannover stammt, wurde damit aufgehoben. Das Landgericht muss nach Maßgabe des BGH nun neu entscheiden.

Auch wenn die Eltern seinerzeit in der Klinik mit der Anonymitätsvereinbarung notariell auf die Auskunft über die Identität des Samenspenders verzichtet hätten, wiegt das Recht auf die Auskunft der eigenen Herkunft höher. Erstmals 2013 hat das Oberlandesgericht Hamm in einem konkreten Fall gebilligt, dass ein solches Kind Anspruch auf den Namen des Vaters hat.

Folgen der Kenntnis der eigenen Herkunft
Die Kenntnis seines biologischen Vaters kann für die Persönlichkeitsentwicklung von hoher Bedeutung sein. Aber auch unterhalts- und erbrechtlich kann diese Information Relevanz besitzen. Zwar sind die Hürden für solcherlei Ansprüche hoch und wurden bislang noch nie erfolgreich gerichtlich durchgesetzt, aber ganz auszuschließen sind diese nicht.

Anzahl durch Samenspende gezeugte Kinder
Der Verein Spenderkinder spricht von derzeit 100.000 Kindern in Deutschland, welche durch anonyme Samenspende gezeugt wurden. Optimistische Schätzungen gehen davon aus, dass nur etwa 30 Prozent der Eltern ihre Kinder über diesen Umstand aufklären.


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