DNA-Test deckt Vertauschung von Babys im Brutkasten auf

Vertauschungen von Babys kommen durch die Identifizierungsarmbändchen sehr selten vor. Vor 20 Jahren hatte eine Krankenpflegerin in Cannes jedoch zwei an Gelbsucht erkrankte Babys im Brutkasten vertauscht.

Trotz sofortiger Zweifel der Mütter aufgrund der Haarlänge, wurden diese Einwände abgewiegelt. Nachdem in den nächsten Jahren aufgrund der äußerlichen Ähnlichkeiten die Zweifel nicht abklungen, bestand ein Vater auf einem Vaterschaftstest. Dieser ergab, dass die Eltern nicht die biologischen Eltern des Kindes waren. Ein Rücktausch nach dem Ergebnis des DNA-Abstammungstests wurde von beiden Seiten jedoch nicht in Anspruch genommen.

Eine Strafanzeige führte nicht zum Erfolg, so dass die Eltern der beiden nun 20-jährigen Frauen zivilgerichtlich gegen die Klinik, die Ärzte sowie die Pflegerin vorgehen wollen. Sie verlangen für jedes Baby 3 Millionen Euro Schadenersatz sowie 1,5 Millionen Euro für die Eltern sowie 750.000 Euro für jedes Geschwisterkind: Insgesamt werden dabei 12 Millionen Euro für den Schaden gefordert.

Am 10. Februar 2015 soll das Urteil des Gerichts fallen.

Bei einem Fall einer Babyvertauschung in Russland im Jahre 2011 ist die Geburtsklinik zu einer Schadenersatzzahlung von 140.000 Euro verurteilt worden. Diese hatte zwölf Jahre zuvor unabsichtlich zwei Babys verwechselt.


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