Entscheidet sich ein Mann mit seiner Partnerin für eine künstliche Befruchtung per Samenspende und wird so ein Kind gezeugt, so hat dieser Mann - gleich ob verheiratet oder nicht - nach einer Trennung für dieses Kind Unterhalt zu zahlen wie für sein eigenes Kind.
Dies hatte nun der Bundesgerichtshof entschieden, nachdem ein zeugungsunfähiger Mann sich bis vor das höchste deutsche Zivilgerecht geklagt hatte um sich von den Zahlungsforderungen zu befreien. Er hatte zwar die Vaterschaft nie offiziell anerkannt, jedoch in die künstliche Befruchtung schriftlich eingestimmt. Zusätzlich hatte er auch zunächst Unterhalt gezahlt und sich durch entsprechendes Verhalten als Vater des Kindes gezeigt.