Bewährungsstrafe nach falschem Vaterschaftstest

Ein falsches Ergebnis eines Vaterschaftstests hat in Mühldorf einen Vater zum Ausrasten gebracht.

Der 46-jährige Vater aus St. Ingbert im Saarland veranlasste einen privaten Vaterschaftstest, da eine Bekannte Zweifel hegte, dass er der Vater eines 10 Jahre alten Jungen ist. Der 59-jährige Gutachter stellt bei der A-Probe fest, dass er nicht der Vater ist und übermittelte das Ergebnis schriftlich und mündlich, obwohl die B-Probe noch nicht ausgewertet war. Also diese dann doch positiv war, revidierte er sein Urteil. 

Das reichte dem Vater, der anlässlich des ausgebrochenen Streits in der Familie wohl blanke Nerven hatte. Er fuhr zum Labor, schlug den Biologen und bedrohte ihn mit einem Messer. Weiterhin forderte 20.000 Euro als Wiedergutmachung für den innerfamiliären Aufruhr. Eine hinzukommende Zeugin verhinderte Schlimmeres und trieb den Angreifer in die Flucht. Der Laborant trug leichte Verletzungen davon.

Nun wurde der Vater vom Landgericht Traunstein zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Außerdem muss er ein Anti-Aggresionstraining absolvieren und 2.000 Euro an die Kinderkrebshilfe zahlen.


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