Als seine Ex-Freundin den Malerlehrling F. (25) als Vater für ihr dreijähriges Kind angab, stritt dieser die Vaterschaft ab. Das Familiengericht bestellte ihn daher zur Rechtsmedizin zur Abgabe einer Speichelprobe für einen DNA-Vaterschaftstest.
F. wollte sich die Alimente sparen und schickte statt seiner einen Kumpel U. (31). Das Ergebnis des Testes war demzufolge natürlich negativ. Der Mutter kam dies merkwürdig vor und erkannte auf einem Foto, was wohl routinemäßig bei der Speichelprobe aufgenommen wird, dass dies nicht der angegebene Vater ist.
Es kam daraufhin zum Termin beim Amtsgericht und F. bestritt, etwas von dem Test seines Kumpels gewusst zu haben. Das Gegenteil konnte ihm nicht nachgewiesen werden, so dass er straffrei blieb. Dem Kumpel hingegen wurde eine Strafe von 200 Euro aufgebrummt für den Missbrauch von Ausweispapieren.
Der nachgeholte Vaterschaftstest war übrigens positiv. Der Mann soll mittlerweile auch eine neue Freundin und mit ihr ein ebenso altes Kind haben.