Vaterschaftsklage nach 52 Jahren

Aktuell wurde am OLG Stuttgart ein Fall verhandelt, bei welchem ein Vater die Mutter auf Auskunft verklagt, wer der Erzeuger seiner bisher angenommenen Tochter ist. Der Umstand, dass er nicht der biologische Vater sein kann, ist bei einem Vaterschaftstest anlässlich der Untersuchung einer möglichen Erbkrankheit herausgekommen.

Die Vaterschaftsklage ist nötig geworden, da der Mann den Unterhalt von der von ihm seit 1963 getrennt lebenden Frau für ihr vermeintliches gemeinsames Kind zurück haben möchte. Es handelt sich dabei immerhin um rund 10.000 Euro. Da es bei der inzwischen 72-jährigen Mutter jedoch nichts zu holen gibt, soll nun der richtige Vater der Tochter zahlen. Der ist jedoch unbekannt - und auch die Mutter versicherte an Eides statt, dass sie sich nach den vielen Jahren nicht mehr erinnern könnte, wer der Vater sein könnte.

Der Anwalt des Kuckucksvaters beantragte dagegen ein Zwangsgeld von 1.000 Euro, ersatzweise 10 Tage Haft um die Informationen aus der Frau herauszubekommen. Das OLG Stuttgart stimmte diesem Antrag zu. Die Gegenseite behauptet, dass dieser Beschluss realitätsfern ist und erwägt eine Verfassungsklage.

Wir werden weiter für Sie berichten wenn es neues zu diesem Fall gibt.


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