Gesetzesentwurf für Umgangsrecht für leibliche Väter

Laut einer statistischen Schätzung sind 5 bis 10 Prozent der jährlich in Deutschland geborenen Kinder aus Seitensprüngen entstanden. Da diese rein biologischen Väter bisher keine Umgangsrechte mit dem Kind haben, will das Bundesjustizministerium diese Rechte nun per Gesetzesentwurf herstellen und darüber hinaus auch ein Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes erhalten.

Diese Vorschrift soll im BGB (§ 1686a) verankert werden und gründet auf zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Hier hatten zuvor die deutschen Gerichte ausdrücklich für den Schutz der bestehenden Familie entschieden. Der EGMR entschied, dass die Urteile der deutschen Gerichte in die Rechte der Kläger aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingriffen. Die biologischen Väter hatten ihr Interesse deutlich gemacht, eine Beziehung zu ihrem Kind aufzubauen.

Es spielt hier auch eine große Rolle, ob der biologische Vater, eine Chance hatte, seine Beziehung zu seinem Kind zu beeinflussen oder ob die Mutter und evt. der rechtliche Vater von vornherein den Umgang unterbunden hat.

Klärung der Vaterschaft
Um seine Rechte verwirklichen zu können, soll der vorgeblich biologische Vater die Möglichkeit haben, seine Vaterschaft klären zu können. Hierfür will das Justizministerium ein familiengerichtliches Verfahren einführen, um die nötigen Untersuchungen (Vaterschaftstest) zur Klärung der biologischen Vaterschaft vornehmen zu können. Die Mutter und der rechtliche Vater müssten diese Untersuchungen dann dulden.

Änderungen
Es entstünden durch das Umgangsrecht keine Unterhaltspflichten. Auch Erb- und Pflichtteilsrechte des Kindes gegenüber dem biologischen Vater würden nicht entstehen. Der biologische Vater bekäme lediglich die Gelegenheit, sein Kind regelmäßig zu besuchen oder zu gemeinsamen Unternehmungen abzuholen. Außerdem bekäme der Vater ein Auskunftsrecht hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse des Kindes - wie z.B. die schulische Entwicklung.


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