Pränataler Vaterschaftstest

Wird ein Vaterschaftstest pränatal durchgeführt, so beschreibt dies die Möglichkeit, bereits vor der Geburt des Kindes herauszufinden, wer der biologische Vater ist.

Der vorgeburtliche Vaterschaftstest wird also während der Schwangerschaft durchgeführt und soll in der Regel die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung des ungeborenen Lebens absichern.

Arten von pränatalen Vaterschaftstests

Die Probe wird gewöhnlicherweise invasiv, also im Körper der Frau entnommen. Dabei gibt es zwei Verfahren, die je nach Schwangerschaftswoche (SSW) angewendet werden:

Chorionzottenbiopsie:
Hierbei wird Gewebe der den Fötus umgebenden Chorionzotten entnommen. Die geschieht entweder transabdominal (durch das Einführen eines Stiftes in die Bauchdecke) oder transzervikal (über einen dünnen Schlauch durch die Scheide und die Gebärmutter in die Plazenta). Die Chorionzottenbiopsie wird zwischen der 10. und 12. SSW durchgeführt und birgt ein Fehlgeburtrisiko von 1 Prozent

Fruchtwasserentnahme (Amniozentese):
Wird ab er 15. SSW angewandt und birgt ein Fehlgeburtrisiko von meher als 0,5 Prozent (für die Fruchtwasseruntersuchung muss mittels Fruchtblasenpunktation Fruchtwasser entnommen werden, wobei der Fötus Schaden nehmen kann).

Neue Möglichkeit seit 2012: Nicht-invasiver pränataler Vaterschaftstest
Bei dieser Methode wird die Probe für die Bestimmung er Vaterschaft nicht mehr im Körper der schwangeren Frau entnommen, sondern es genügt eine Blutprobe. Der Test ist damit risikofrei und kann sogar schon ab der 9. SSW vorgenommen werden. Da der vorgeburtliche Test in Deutschland nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist (sh. weiter unten), muss man den Blick ins benachbarte Ausland (z.B. Österreich oder die Schweiz) richten.

Mehr Infos finden Sie auch im Artikel vom 27.3.2012 zum nicht-invasiven Vaterschaftstest von Confidence in Österreich und weiter unten auf dieser Seite.

Probenentnahme beim Arzt

Die Entnahme der Proben des Fötus wird vom Gynäkologen nach eingehender und verständlicher Beratung der Eltern durchgeführt. Der Eingriff erfolgt unter Ultraschallkontrolle. Der anschließende Test ist mit beiden Proben (Fruchtwasser oder Chorionzotten) möglich und genauso verlässlich wie ein normaler postnatal durchgeführter Vaterschaftstest.

Das Risiko einer Fehlgeburt ist selbstverständlich auch abhängig von der Erfahrung des Arztes. Es kann bei der Entnahme zu Komplikationen wie Infektionen, Wehen, Krämpfen oder Blutungen kommen.

Ab wann ist ein Vaterschaftstest vor der Geburt möglich?

  • Zwischen der 10. und 12. Schwangerschaftswoche (SSW) wird die Chorionzottenbiopsie durchgeführt und birgt ein Fehlgeburtrisiko von 1 Prozent.
  • Ab der 15. SSW wird die Fruchtwasserentnahme (Amniozentese) angewandt und birgt ein Fehlgeburtrisiko von 0,5 Prozent.
  • Grundlegend zu beachten ist, dass pränatale Vaterschaftstests in Deutschland nur erlaubt sind, wenn eine Straftat vorliegt und der Test klären soll, ob das Kind vom Straftäter oder vom gewollten Vater stammt.
  • In Österreich und z.B. auch der Schweiz gibt es Anbieter, die ab der 9. SSW einen nicht-invasiven - und damit risikolosen - vorgeburtlichen Vaterschaftstest durchführen - jedoch sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass man als deutscher Staaatsbürger damit gegen deutsches Recht verstößt.

Keine Möglichkeit in den ersten Schwangerschaftswochen

  • Bis zur 9. SSW ist eine weitgehend sichere Feststellung der Vaterschaft nicht möglich. Grund dafür ist, dass den Embryo noch nicht genügend eigenes Gewebe umgibt bzw. die Vermengung seiner DNA mit dem Blut der Mutter noch nicht ausreichend genug ist.
  • In der 7. SSW etwa ist der Embryo ca. 5 mm groß und ähnelt einer dicken Bohne. Die menschliche Form ist bereits erkennbar, jedoch ist der Kopf noch stark zur Brust geneigt.

Vaterschaftstest nach der Geburt

Grundlegend kann dem Baby unmittelbar nach der Geburt eine Speichelprobe entnommen werden. Beachten sollte man dabei jedoch eine Wartezeit von 2 Stunden nach dem Stillen, damit sich keine mütterliche DNA mehr im Mund des Babys befindet.

Gründe für einen pränatalen Vaterschaftstest

Es entspricht der in Deutschland üblichen Familienplanung, dass die Eltern ihr eigenes Kind auf die Welt bringen und großziehen wollen. Gibt es - aus welchem Grund auch immer – berechtigte Zweifel daran, dass der Partner der Frau der biologische Vater des noch ungeborenen Kindes ist, stellen sich viele Betroffene die Frage: Soll das Kind trotzdem ausgetragen werden oder gibt man dem Leben aus Gründen der perfekten Lebensplanung keine Chance.

Bedenklich ist auf jeden Fall, dass in Deutschland die Abtreibung einfacher ist als der klärende vorgeburtliche Vaterschaftstest. Dieser fällt in durchschnittlich 80 Prozent der Fälle ohnehin positiv aus und rettet damit das Leben des Kindes. lediglich in etwa 20 Prozent der Fälle, ist der zukünftige soziale Vater des Kindes nicht der biologische.

Gesetzliches Verbot von vorgeburtlichen Vaterschaftstests in Deutschland

Seit 1. Februar 2010 (Gesetzesbeschluss am 31. Juli 2009) sind pränatale Vaterschaftstests nur noch gestattet, wenn eine Straftat nach den Paragraphen 176 bis 179 des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegt. Dies also „Sexueller Missbrauch von Kindern“ (§ 176 StGB), „Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung“ (§ 177 StGB), „Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge“ (§ 178 StGB) sowie „Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen“ (§ 179 StGB). Privat veranlasste Untersuchungen sind in Deutschland nicht mehr möglich.

Der vorgeburtliche Vaterschaftstest wird in Deutschland somit nur noch angewendet, um Vergewaltigungen und Inzestfälle zu klären. So macht es z.B. Sinn schon während einer Schwangerschaft zu prüfen, ob der eigene Partner der mögliche Vater ist - oder im Falle einer Vergewaltigung aber der Täter.

Alternativen im Ausland

Um einen privaten pränatalen Vaterschaftstest durchzuführen, muss man den Blick in Richtung Ausland richten. In Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden z.B. wird diese Art des Abstammungsgutachtens angeboten. Die Preise liegen hier bei etwa 1.100 - 1.200 Euro für die Entnahme und den anschließenden Test. Für den Test muss noch nicht einmal die Reise ins Ausland unternommen werden, sondern die Proben werden per Post versandt.

Da laut deutschem Gendiagnostikgesetz wie erwähnt vorgeburtliche DNA-Tests nur in Ausnahmesituationen erlaubt sind, läuft man als deutscher Staatsbürger Gefahr, sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen.


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